Software Engineering for Smart Data Analytics & Smart Data Analytics for Software Engineering
Dr. Günter Kniesel, Daniel Speicher
Tutor: Andreas Gasper
Es gelten die Voraussetzungen der jeweiligen Prüfungsordnung. Folgende Erläuterungen sind lediglich Zusammenfassungen der wesentlichen Punkte und die Ergänzung derjenigen Bestimmungen die im Ermessenspielraum der Dozenten liegen.
Für Studierende der alten Studienordung Informatik gibt es keinerlei Prüfungsvoraussetzungen.
Es wird jedoch sehr empfohlen die Übungen und Tutorien als Chance zur Prüfungsvorbereitung zu nutzen!
Für Studierende nach der Informatik-DPO(2003) ist die regelmäßige aktive Teilnahme an den Übungen und Tutorien Prüfungsvoraussetzung. In den Tutorien herrscht Anwesenheitspflicht, es darf maximal 1 Termin ohne Attest versäumt werden. Zur Prüfungszulassung ist die Hälfte der insgesamt erreichbaren Punkte erforderlich.
Für Teilnehmer, die ihre Prüfung nach neuer Informatik-DPO absolvieren und ihr Vordiplom noch nicht abgeschlossen haben, wird insbesondere auf §18 (2) der DPO verwiesen, der besagt, dass in diesem Fall nur “bis zu 50 % der für das Bestehen des Hauptdiploms erforderlichen Leistungspunkte” erworben werden dürfen. Das bedeutet, dass Sie eine Hauptdiplomsprüfung nicht ablegen dürfen, wenn sie schon 50% der Hauptdiplomspunkte erworben haben, oder durch Ablegen der Prüfung erwerben würden. Es gibt zwar die grundsätzliche Möglichkeit eines Ausnahmeantrages an den Prüfungsausschuss. Sie sollten aber, falls Sie von obigem Szenario betroffen sind, ihre Prüfungszulassung so früh wie möglich klären und sich auf keinen Fall darauf verlassen, dass ihr Antrag genehmigt werden würde.
Es wird für Studenten der DPO(2003) eine mündliche Prüfung geben. Hier die Termine:
Prüfung als Vertiefungsgebiet zusammen mit Design Patterns, Refactoring sowie weiterem Stoff im Umfang von 2SWS nach Vereinbarung (mögliche Themen z.B. Komponententechnologien, Extreme Programming - siehe Seminare und Praktika / Projektgruppen zu diesen Themen).