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Modulprüfung nach Informatik-DPO (2003) und BaPo (2007)

Es wird für Studenten der DPO (2003) und BaPo (2007) eine schriftliche Klausur am 20.02.09 geben.

Voraussetzungen für die Prüfungszulassung

Es gelten die Voraussetzungen der jeweiligen Prüfungsordnung. Folgende Erläuterungen sind lediglich Zusammenfassungen der wesentlichen Punkte und die Ergänzung derjenigen Bestimmungen die im Ermessenspielraum der Dozenten liegen.

Für Studierende nach der Informatik-DPO (2003) und der BaPO (2007) ist die regelmäßige aktive Teilnahme an den Übungen und Tutorien, sowie die Erreichung von mindestens der Hälfte der maximalen Übungspunktzahl Voraussetzung für die Prüfungszulassung. In den Tutorien herrscht Anwesenheitspflicht, es dürfen maximal 2 Termine ohne Attest versäumt werden.
Für Studenten der BaPo 2007 ist die Vorraussetzung für eine Teilnahme an der Vorlesung Softwaretechnologie (033) das Bestehen der Vorlesungen Imperative (014) *und* Objektorientierte Programmierung (015).

Für Teilnehmer, die ihre Prüfung nach Informatik-DPO (2003) absolvieren und ihr Vordiplom noch nicht abgeschlossen haben, wird auf §18 (2) der DPO verwiesen, der besagt, dass Sie eine Hauptdiplomsprüfung nicht ablegen dürfen, falls Sie schon 50% der Hauptdiplomspunkte erworben haben, oder durch Ablegen der Prüfung erwerben würden. Sie sollten, sobald absehbar ist, dass Sie von obigem Szenario betroffen sein werden, ihre Prüfungszulassung beim Prüfungsamt klären. Es gibt die Möglichkeit eines Ausnahmeantrages an den Prüfungsausschuss!

Prüfungs-Anmeldung

Zur schriftlichen Klausur melden Sie sich mit einem der beiden folgenden Anmeldebögen an:

Weitere Informationen und Formulare finden Sie auf den Seiten des Prüfungsbüros:

Die Anmeldungen geben Sie bitte bei Ihren Tutoren ab. Die Frist dazu endet am (einschließlich) 26.11.2008!

Mündliche Prüfung nach Informatik-DPO 1998

Nach alter DPO(1998) kann die SWT mit einer anderen 4-stündigen Vorlesung aus dem B-Bereich kombiniert werden. Prüfungen nach alter DPO können nur von Professoren durchgeführt werden, evtl. als Kollegialprüfungen (d.h. es gibt zwei Prüfer, die wechselseitig jeweils eine Vorlesung prüfen oder als Beisitzer ihres Kollegen fungieren).

Zur Anmeldung einer Prüfung nach alter Informatik-DPO sollten Sie mit den entsprechenden Prüfern über die Fächerkombination und die Abstimmung des Prüfungstermins sprechen. Termin. Die “üblichen” Prüfer für SWT wären Herr Prof. A. B. Cremers (der die SWT in früheren Semestern selbst gelesen hat) und Herr Prof. R. Manthey (der die Fächerkombination “Informationssysteme und Softwaretechnologie” zusammen mit Dr. G. Kniesel prüft).

teaching/lectures/se/2008/pruefung.txt · Last modified: 2018/05/09 01:59 (external edit)

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